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13.11.2007, 18:59


120.000 Gothaer Kunden erhalten vorläufige Deckung +++ neue Umweltschadensversicherung schützt vor finanziellen Folgen +++ Unternehmer sollten ihre aktuellen Versicherungen auf Deckungsschutz überprüfen
Köln 13.11.2007 Zum 14.11.2007 tritt das neue Umweltschadensgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden. Derjenige, der einen Umweltschaden oder die Gefahr eines solchen unmittelbar verursacht („Verursacherprinzip“), muss nun die Kosten für die Sanierung oder Gefahrenabwehr tragen. Das Gesetz gilt für Umweltschäden, die durch Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht werden, die ab dem 30.04.2007 stattgefunden haben (so genannte unechte Rückwirkung).

So kann eine Behörde beispielsweise schadenmindernde Maßnahmen anordnen, wenn ein Umweltschaden im Sinne dieses Gesetzes droht. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und/oder zur Erstattung der angefallenen Kosten. Neben den von einem Umweltschaden Betroffenen können auch Umweltschutzorganisationen bei der zuständigen Behörde beantragen, dass diese zur Durchsetzung der Sanierungspflichten tätig wird. Mit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes wird jeder, der für einen Umweltschaden verantwortlich ist, erstmals auch für diese Schäden einen finanziellen Ausgleich schaffen müssen. Das kann zum Beispiel bedeuten eine geschützte Tierart wieder anzusiedeln oder an anderer Stelle einen gleichwertigen ökologischen Ersatz zu schaffen.

„Da die Risikosituation von Betrieb zu Betrieb verschieden ist, empfehle ich jedem Unternehmer seine Risikosituation zu prüfen. Wesentliche Risikofaktoren sind der Betriebscharakter, die betrieblichen Anlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten, wie die Nähe zu einem Naturschutzgebiet oder die Existenz von geschützten Tier- oder Pflanzenarten in der Umgebung“, erläutert Helmut Hecker, Leiter Haftpflicht Firmenkunden bei der Gothaer. Über heute bestehende Versicherungen werden die finanziellen Belastungen in der Regel nicht gedeckt sein.

Was leistet die neue Umweltschadenversicherung?
Bei der neuen Umweltschadenversicherung ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen aus dem Umweltschadensgesetz zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten versichert. Versichert sind die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern und von Schädigungen des Bodens einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.

Die Gothaer hat ihre Kunden bzw. Vermittler über die anstehenden Änderungen informiert und für die neue Haftung eine vorläufige Deckung zur Verfügung gestellt. In 2008 werden alle Kunden individuelle Angebote zur Erweiterung des Versicherungsschutzes erhalten. „Bei über 120.000 Kunden ist das schon eine logistische Herausforderung“, gesteht Helmut Hecker.


Hintergrundinformationen:


Was sind Umweltschäden?
Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Letzteres bezeichnet man auch als Biodiversität oder biologische Vielfalt.

Welche Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräume sind geschützt?
In Deutschland gibt es derzeit ca. 4.560 geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), circa 530 geschützte Vogelschutzgebiete, circa 800 nach FFH-Richtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie ca. 180 nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten. Beispielhaft seien genannt: Blaukehlchen, Silbermöwe, Feldhamster, Haselmaus, Zwergfledermaus, Lachs, gemeine Flussmuschel und Moorwälder.

Wer ist Verantwortlicher im Sinne des Umweltschadensgesetzes?
Verantwortlich ist jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht.

Was ist berufliche Tätigkeit?
Dazu zählt jede Aktivität, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einer Geschäftstätigkeit oder eines Unternehmens ausgeübt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Tätigkeit privat oder öffentlich und mit oder ohne Erwerbscharakter ausgeübt wird.

Welche Umweltschäden sind denkbar?
Ein Blitzeinschlag setzt eine Lagerhalle in Brand. Mit dem Löschwasser gelangen die dort gelagerten Chemikalien und Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation und von dort in einen Fluss. Die in diesem Fluss in der Vergangenheit mit großem finanziellen Aufwand angesiedelten Lachse werden vernichtet. Die Behörde verlangt vom Unternehmer
eine Wiederansiedlung der Lachspopulation.

Infolge von Lötarbeiten gerät der Dachstuhl eines alten Gebäudes in Brand. Dadurch wird eine dort lebende, geschützte Fledermausart vertrieben. Die Behörde verlangt vom Unternehmer die Wiederansiedlung der Fledermausart.


Weitere Informationen auch unter www.gothaer.de/umweltschadensversicheru­ng.

Ihr Ansprechpartner: Sabine Exinger
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: 0221/ 308-34534
Telefax: 0221/ 308-34530
Gothaer Allee 1, 50969 Köln
E-Mail: sabine_exinger ( a t ) gothaer.de
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13.11.2007, 18:59


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